Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 15. Februar 2019 Beschwerde bei der BVE ein. Mit Verfügung vom 14. Mai 2019 beteiligte die BVE den Beschwerdegegner 2 / Beschwerdeführer 4 (in der Folge: Beschwerdeführer 4) als neuen Grundeigentümer der Parzelle Nr. K.________ von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren RA Nr. 120/2019/14. In der Folge wurde das Beschwerdeverfahren vom 27. Juni 2019 bis 7. Januar 2020 aufgrund von Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien sistiert. Nachdem diese Verhandlungen gescheitert waren, hiess die BVD die Beschwerde mit Entscheid vom 7. April 2020 gut.