Mit ihrer Beschwerde vom 18. Dezember 2020 hat die Beschwerdeführerin weitere Anträge gestellt. So beantragt sie sinngemäss, dass die zuständige Behörde das hängige Baugesuchverfahren fortsetze resp. aufnehme und die sich seit dem 3. September 2020 entstandene Verzögerung bei der Beurteilung zu berücksichtigen sei. Verfahrensgegenstand ist einzig das durch die Baupolizeibehörde der Gemeinde Köniz verfügte vorsorgliche Benützungsverbot. Anträge zum (hängigen) Baugesuchverfahren vor dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland gehen über den Streitgegenstand hinaus. Auf diese Anträge kann somit nicht eingetreten werden. 4. Ergebnis und Kosten