ebenso wenig, ob sie für den dauernden Bestand oder als nur vorübergehende Einrichtung gedacht ist.15 Auch Fahrnisbauten sind baubewilligungspflichtig, wenn damit so wichtige räumliche Folgen verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht.16 Der Verkaufscontainer ist geeignet, die Nutzungsordnung zu beeinflussen. Zudem führt er zu Publikumsverkehr und belastet die Erschliessung, weshalb auch Abklärungen in Bezug auf seine unmittelbare Nähe zum Strassenraum und die Verkehrssicherheit notwendig sind. Somit ist das Aufstellen des mobilen Verkaufscontainers baubewilligungspflichtig.