Ist ein baubewilligungspflichtiger Tatbestand erfüllt und fehlt die Bewilligung, so liegt ein formell rechtswidriger Zustand vor.7 Bezüglich Anforderung an den Nachweis der Rechtswidrigkeit genügt zum Erlass des vorsorglichen Benützungsverbots, dass aufgrund einer summarischen Prüfung die Rechtswidrigkeit der Bautätigkeit als wahrscheinlich (glaubhaft) erscheint.8 Ob das Bauvorhaben auch materiell rechtswidrig ist oder ob es den Bauvorschriften entspricht, ist erst in einem allfälligen späteren Baubewilligungs- oder Wiederherstellungsverfahren zu prüfen.9