2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 18. Dezember 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, das vorsorgliche Benützungsverbot sei aufzuheben und das hängige Baugesuchverfahren sei durch die zuständige Behörde fortzusetzen resp. aufzunehmen. Zudem sei die seit dem 3. September 2020 entstandene Verzögerung bei der Beurteilung als Fahrnisbaute im Interesse der Bauherrschaft zu berücksichtigen.