2. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 320.00 zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Die Gemeinde Adelboden hat der Beschwerdeführerin Parteikosten im Betrag von CHF 3274.25 zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher D.________, eingeschrieben - Frau Rechtsanwältin F.________, eingeschrieben - G.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Adelboden, Bauverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat