a) Ziffer C.7 der Verfügung der Gemeinde Adelboden vom 30. November 2020 insoweit angepasst, als die der Beschwerdeführerin (als Anzeigerin 1 aufgeführt) zur Bezahlung auferlegten Kosten des Verfahrens von CHF 2692.00 auf CHF 737.55 und die der Beschwerdegegnerin (als Anzeigerin 3 aufgeführt) zur Bezahlung auferlegten Kosten des Verfahrens von CHF 2692.00 auf CHF 1475.10 reduziert werden. b) Ziffer C.1.b der Verfügung der Gemeinde Adelboden vom 30. November 2020 aufgehoben und die Sache diesbezüglich zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Adelboden zurückgewiesen.