Für diese Kopien seien ihr mittels separater Rechnung CHF 299.80 in Rechnung gestellt worden. Dieser horrende Betrag sei nicht geschuldet, da sie nie einen Kopierauftrag erteilt habe, sondern Einsicht in die Originalakten verlangt habe. Ein weiterer Editionsversuch blieb erfolglos. Erst mit Schreiben vom 16. Dezember 2020 habe die Gemeinde erneut die Möglichkeit angeboten, die vollständigen Akten auf der Gemeindeverwaltung einzusehen. Aufgrund der Festtage und der auslaufenden Beschwerdefrist sei sie nicht in der Lage gewesen, die Akten vor Ort einzusehen.