Diese wird genauer abzuklären haben, ob die umstrittenen Parkplätze sowie allfällige Hartbeläge auf dieser Parzelle über eine Bewilligung verfügen. Die Gemeinde wird zu prüfen haben, ob die Parkplätze den Behauptungen der Beigeladenen folgend Teil einer Baubewilligung zur Umlegung des M.________wegs waren. Sofern sie weiterhin zum Schluss kommen sollte, dass das Parkieren auf dieser Parzelle auf einer Konzession des UVEK beruht, so wird sie dies näher zu begründen haben. Die Gemeinde wird schliesslich eine neuerliche Verfügung erlassen müssen. Sofern die Parkplätze und allfällige Hartbeläge auf der Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. Q.____