b) Mit Verfügung vom 28. August 202014 hat die Gemeinde auch der Beigeladenen einen Fragenkatalog zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Parkplatzsituation auf der Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. Q.________ zugestellt. Diese hat mit Stellungnahme vom 23. September 202015 zu diesen Fragen Stellung genommen und dabei ausgeführt, sie gehe davon aus, dass die Parkplätze im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens A.________ genehmigt worden sei. In der angefochtenen Verfügung (Ziffer A.5) stellte die Gemeinde fest, dass von der strittigen Parkplatzsituation auch das Grundstück Adelboden Grundbuchblatt Nr. Q.________ der Beigeladenen betroffen sei.