Damit ist Ziffer C.7. der angefochtenen Verfügung in teilweiser Gutheissung der Beschwerde insoweit anzupassen, als die der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegte Gebühr auf CHF 737.55 und die der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegte Gebühr auf CHF 1475.10 reduziert wird. 7. Parkplätze auf der Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. Q.________