Dies ergibt einen Stundenaufwand von insgesamt 28.75 Stunden (11.75 Stunden gemeindeseitig und 17 Stunden des Anwalts). Dieser Aufwand (sowie die von der Gemeinde erhobene Gebühr für Porto und Kopien von CHF 115.20) erweist sich aus Sicht der BVD angesichts der nötigen Sachverhaltsabklärungen, der Anzahl der involvierten Parteien und betroffenen Grundstücke als angemessen. Aufgrund der obigen Ausführungen ist jedoch zudem beim zeitlichen Aufwand des externen Rechtsvertreters von 17 Stunden der von diesem verrechnete Aufwand von CHF 280.00 auf die anzuwendende Aufwandgebühr von CHF 100.00 gemäss Gebührenreglement und -tarif der Gemeinde zu reduzieren.