Damit sind beim ausgewiesenen Aufwand der Gemeinde von 14.75 Stunden diejenigen Posten abzuziehen, welche mit «Unterlagen an Fürsprecher I.________» umschrieben sind (ausmachend 3 Stunden à 100 Franken), kann doch auch dieser Instruktionsaufwand des beigezogenen Rechtsanwalts durch die Gemeinde nach dem Gesagten nicht auf die Verfahrensbeteiligten überbunden werden. Dies ergibt einen Stundenaufwand von insgesamt 28.75 Stunden (11.75 Stunden gemeindeseitig und 17 Stunden des Anwalts).