Die umstrittenen Kosten stützen sich auf das Gebührenreglement der Gemeinde vom 1. Januar 2011 (mit Änderungen vom 1. Juli 2013) sowie auf den Gebührentarif vom 1. Juli 2013. Nach Art. 37 des Gebührenreglements wendet die Gemeinde für baupolizeiliche Verfahren die Aufwandgebühr II an, welche 100 Franken pro Stunde beträgt (vgl. Ziff. 1 Gebührentarif). Die Gebühren unterstehen grundsätzlich dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip.10 Das Äquivalenzprinzip besagt, dass die erhobene Abgabe im Einzelfall zum objektiven Wert der