Die Gemeinde bestreitet in ihrer Stellungnahme vom 2. Februar 2021 die Pauschalvorwürfe der Überforderung, Unprofessionalität und Einseitigkeit. Die zeitliche Verzögerung erkläre sich alleine aufgrund der vielen hängigen Verfahren der Beteiligten. Angesichts der unterschiedlichen Rechtauffassungen der Parteien, dem komplexen Sachverhalt und den komplexen Rechtsfragen, welche das Parkieren ausserhalb der Bauzone aufwerfen, habe sich die Gemeinde entschlossen, sich in diesem Verfahren von einem Juristen unterstützen zu lassen. Sie erachte diesen Beizug als legitim und verhältnismässig. Beim Juristen seien 17 Arbeitsstunden angefallen.