Die Beschwerdeführerin bringt allerdings zu Recht vor, dass die von der Gemeinde verfügte Anordnung zu unpräzis ist. Im Rahmen eines Wiederherstellungsverfahrens sind die zu treffenden Massnahmen genau zu bezeichnen.4 Mit der Aufforderung, die Beschwerdeführerin habe ein nachträgliches Baugesuch für alle Hartbeläge (Schwarzbeläge, Kiesbeläge und dergleichen) ausserhalb der sechs Autoabstellplätze auf dem Grundstück Adelboden Grundbuchblatt Nr. N.________, insbesondere für den Hartbelag östlich des Gebäudes Nr. O.________, einzureichen, erfüllt die Gemeinde diese Anforderung nicht. Mit dieser Umschreibung kann die