__ die Rede war und die Realisierung von Hartbelägen nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Zweitens hat die Beschwerdegegnerin in ihrer Eingabe vom 4. Januar 2020 ausdrücklich auf die angeblich fehlende Bewilligung für die Hartplätze auf Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. N.________ aufmerksam gemacht. Das erwähnte Schreiben der Beschwerdegegnerin hat die Gemeinde in ihrer Funktion als Baupolizeibehörde mit Verfügung vom 28. August 2020 u.a. der Beschwerdeführerin zugestellt. Damit war der Beschwerdeführerin diese Thematik bekannt.