Diese war gegen die Gemeinde gerichtet und enthielt dabei u.a. die Aufforderung, gegen das unbewilligte Parkieren in diesem Gebiet vorzugehen. Es ist daher richtig, dass die Beschwerdeführerin und Herr K.________ auch in dem von der Gemeinde durchgeführten, baupolizeilichen Verfahren als Anzeigerin bzw. Anzeiger bezeichnet wurden. 4. Ziffer C.2.a der angefochtenen Verfügung