Januar 2021 zu den Parkplätzen auf Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. Q.________. Mit Eingabe vom 1. Februar 2021 führte die Beschwerdegegnerin aus, dass es ihr beim aktuellen Stand der Dinge bezüglich der von der Beschwerdeführerin angefochtenen Bestandteile der Verfügung an einem schutzwürdigen Interesse fehle. Auf die Ausübung von Parteirechten und insbesondere auf das Stellen von Anträgen im Beschwerdeverfahren werde daher verzichtet. Stattdessen werde lediglich um Auskunftserteilung über die Erledigung ersucht. Mit Vernehmlassung vom 2. Februar 2021 beantragt die Gemeinde, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne.