37] und Gebührentarif der Gemeinde Adelboden). Sie werden den Parteien wie folgt zur Bezahlung auferlegt: a. der Anzeigerin 1 [hier: Beschwerdeführerin]: CHF 2692.00 b. der Anzeigerin 3 [hier: Beschwerdegegnerin]: CHF 2692.00 […] 8. [Eröffnung]» 3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 20. Dezember 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Das aufgrund eines Schreibfehlers von der Beschwerdeführerin innert der Rechtsmittelfrist korrigierte Rechtsbegehren lautet wie folgt: