Einreichung bei der Baupolizeibehörde Adelboden eines umfassenden, schriftlichen Parkplatzkonzepts für den Betrieb der Winterparkplätze in der Wintersaision 2020/2021 so rasch als möglich […]. 3. Bis zur Eingabe des umfassenden, schriftlichen Parkplatzkonzepts gemäss Ziffer C/2/d hiervor gilt für die Winterparkplätze auf den Grundstücken J.________ ein generelles Benützungsverbot. Nach Vorliegen und Prüfung dieses Konzepts wir die Baupolizeibehörde Adelboden entscheiden, ob für die Wintersaison 2020/2021 das Benützungsverbot für die Winterparkplätze auf den Grundstücken J.________ ganz oder teilweise mit oder ohne Auflagen aufgehoben werden kann.