I. Sachverhalt 1. Gestützt auf eine aufsichtsrechtliche Anzeige der Beschwerdeführerin wies das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental die Gemeinde Adelboden mit Entscheid vom 15. Oktober 2019 u.a. an, betreffend Parkieren auf den Landwirtschaftsflächen im Gebiet rund um die Talstation A.________ ein baupolizeiliches Verfahren zu eröffnen, um den Sachverhalt abzuklären und bis zum 31. Januar 2020 das Baupolizeiverfahren mit Mitteilung an das Regierungsstatthalteramt abzuschliessen. Diese Frist wurde bis 30. November 2020 verlängert. In der Sache geht es um Autoabstellplätze auf der Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. N.__