1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung der Gemeinde Riggisberg vom 1. Dezember 2020 wird bestätigt. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wird neu festgesetzt auf den 31. Juli 2021. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 800.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung