Dieser Beschluss wurde dem Beschwerdeführer mittels Wiederherstellungsverfügung eröffnet. Für all diesen Aufwand hat die Gemeinde Riggisberg Verfahrenskosten von CHF 273.70 in Rechnung gestellt, was einem Verwaltungsaufwand von ca. 2.5 Stunden entspricht. Mit Verweis auf die vorgenannten Handlungen ist der geltend gemachte Aufwand ohne weiteres gerechtfertigt.