c) Im Nachgang der Baukontrolle vom 12. August 2020 wurde dem Beschwerdeführer eine Aktennotiz zugestellt und ihm das rechtliche Gehör gewährt, welches er mit Schreiben vom 30. September 2020 wahrnahm. Zudem hat die Gemeinde Riggisberg weitere Abklärungen beim AGR vorgenommen. Zuhanden der Baukommission wurde eine Orientierung verfasst. Anschliessend hat die Baukommission anlässlich ihrer Sitzung die Wiederherstellungsmassnahmen diskutiert und beschlossen. Dieser Beschluss wurde dem Beschwerdeführer mittels Wiederherstellungsverfügung eröffnet.