Die Gebühren unterstehen grundsätzlich dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip.31 Das Äquivalenzprinzip besagt, dass die erhobene Abgabe im Einzelfall zum objektiven Wert der Leistung nicht in ein offensichtliches Missverhältnis treten darf und sich in vernünftigen Grenzen bewegen muss.32 Gemäss Art. 1 Abs. 1 des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Riggisberg werden für die im Gebührenreglement aufgeführten Dienstleistungen Gebühren erhoben. Für den Erlass behördlicher Anordnungen (Verfügungen, Verfahrensinstruktion) in Bausachen verrechnet die