für das gelagerte Holz einen alternativen Standort zu finden. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands hat neu bis am 31. Juli 2021 zu erfolgen. 5. Gebühren des baupolizeilichen Verfahrens a) Die Vorinstanz hat dem Beschwerdeführer für das baupolizeiliche Verfahren Kosten in der Höhe von CHF 273.70 auferlegt. Der Beschwerdeführer bringt vor, er übernehme die Verfahrenskosten nicht noch einmal. Er habe die Forderungen des Schreibens ausgeführt.