___ 15 noch nicht rechtsgültig entschieden. Wenn mit einer Wiederherstellungsverfügung der rechtmässige Zustand noch nicht auf der ganzen Parzelle hergestellt worden ist, bleibt die Baupolizeibehörde verpflichtet, gegen weitere widerrechtliche Bauten und Ablagerungen vorzugehen. Ein Vorgehen mittels mehreren Wiederherstellungsverfügungen ist dabei zulässig.