Dispositiv wird die Räumung der Bauten (Hochregale, Gestelle und Plattform/Abstellfläche), Gerätschaften und Materiallager auf der Nordseite verfügt (Ziff. 3.1). Nur die in einem Dispositiv (Verfügungsformel) festgehaltenen Verpflichtungen werden rechtswirksam; die Begründung wird von der Rechtskraft nicht erfasst.29 Somit wurde mit der ersten Wiederherstellungsverfügung über das Podest inkl. Holzlager auf der Westseite der Liegenschaft A.________ 15 noch nicht rechtsgültig entschieden.