_ 15 verwiesen wurde, ergibt sich nicht aus den Akten. Auch in der ersten Wiederherstellungsverfügung wird zur Begründung nochmals aufgeführt, dass auf der Nordseite des Gebäudes Hochregale, Gestelle und eine Erweiterung von Abstellfläche in Form einer Plattform erstellt worden seien und der Beschwerdeführer die Bauten und Anlagen im Aussenbereich entfernen müsse.28 Im 23 Urteil des Bundesgerichts 1C_397/2007 vom 27. Mai 2008 E. 3.4; Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9a. 24 Bauentscheid vom 12. März 2012 (BG 2057/2010) samt Verfügung des AGR betr. Bauvorhaben ausserhalb des