Die Baupolizeibehörde ist verpflichtet, gegen widerrechtliche Bauten und Ablagerungen vorzugehen.25 Anlässlich der Baukontrolle vom 18. Dezember 2019 wurde die Situation vor Ort besichtigt und mittels Fotos dokumentiert. Aus der Aktennotiz ergeht, dass anlässlich der Diskussion der Beschwerdeführer zum Entfernen der aufgestellten Bauten und Anlagen im Aussenbereich aufgefordert wurde.26 Es wurden Fotos von der Nord- wie auch von der Westfassade gemacht.27 Weshalb dann bezüglich des weiteren Vorgehens nur auf die Räumung der Bauten, Gerätschaften und Materiallager auf der Nordseite der Liegenschaft A.________ 15 verwiesen wurde, ergibt sich nicht aus den Akten.