Das Entfernen des widerrechtlichen Podests inkl. Holzlager ist geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist dieser Rückbau auch notwendig. Das Entfernen ist für den Beschwerdeführer sodann zumutbar: Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist wie vorstehend ausgeführt gross. Das öffentliche Interesse überwiegt die Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch die Wiederherstellung entstehen. Ohnehin macht der Beschwerdeführer selbst nicht geltend, dass ihm durch den Rückbau erhebliche Kosten entstehen würden.