f) Gemäss Art. 3 Abs. 1 BauG werden aufgrund bisherigen Rechts bewilligungsfreie Bauten und Anlagen in ihrem Bestand durch neue Vorschriften und Pläne nicht berührt. Der Beschwerdeführer macht nicht geltend, das Podest samt dem Holzlager seien bewilligungsfrei gewesen und es liegen auch sonst keine Hinweise darauf vor. Das Podest sowie das Holzlager sind daher formell rechtswidrig. 4. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands a) Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde sinngemäss die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung geltend.