Direkt anschliessend folgt eine Anböschung, die auf den ca. 4.5 m tiefer liegenden nordseitigen Vorplatz führt. Der Beschwerdeführer hat ab der Steinmauer bis zur Nordwestecke des Gebäudes auf einer Länge von ca. 4.2 m und einer Breite von ca. 3.5 m9 ein Podest erstellt, das auf zwei Stützen steht. Gemäss Ausführungen des Beschwerdeführers wird das Podest zum einen als Autoabstellplatz benützt und zum anderen als Lager für Holz, das für Unterhaltsarbeiten am Haus dient.10 Das Podest inkl. Holzlager ist mittels Fotodokumentation der Gemeinde Riggisberg anlässlich der Baukontrollen vom 18. Dezember 2019 und 12. August 2020 dokumentiert.11