b) Vorliegendes Anfechtungsobjekt ist die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Riggisberg vom 1. Dezember 2020. Darin fordert die Gemeinde Riggisberg den Beschwerdeführer auf, das erstellte Podest inkl. Holzlager, welches sich an der Westfassade des Gebäudes A.________ 15 befindet, bis am 1. März 2021 ersatzlos wegzuräumen (Ziffer 3.1). Zudem weist sie in Ziffer 3.2 auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin, wobei sie gleichzeitig auf die negative Beurteilung durch das AGR aufmerksam macht.