Mit Wiederherstellungsverfügung vom 1. Dezember 20204 forderte die Gemeinde Riggisberg den Beschwerdeführer auf, das unrechtmässig erstellte Podest inkl. Holzlager, welches sich auf der Westseite des Gebäudes A.________ 15 befindet, bis zum 1. März 2021 ersatzlos wegzuräumen. Zusätzlich wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin, wobei sie gleichzeitig auf die negative Beurteilung durch das Amt für Gebäude und Raumordnung (AGR) aufmerksam machte. Weiter drohte die Gemeinde die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Der Beschwerdeführer verzichtete auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs.