Teile der Parzelle liegen in der Grundwasserschutzzone S2 und S3. Gestützt auf eine anonyme Anzeige fand am 18. Dezember 2019 auf dem vorerwähnten Grundstück eine Baukontrolle statt, bei dem der Beschwerdeführer und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte zur Räumung der Bauten, Gerätschaften und Materiallager auf der Nordseite der Liegenschaft A.________ 15 bis spätestens am 30. Juni 2020 aufgefordert wurden.1 Die Baukommission der Gemeinde Riggisberg hat diese Räumungsaufforderung zudem mit Wiederherstellungsverfügung vom 25. Februar 2020 verfügt.2 Anlässlich der Baukontrolle vom 12. August 2020 stellte die Gemeinde Riggisberg ein auf der Westfassade der Liegenschaft A._____