1. Die Verfügung der Gemeinde Sumiswald vom 13. November 2020 wird aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückgewiesen. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau C.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Sumiswald, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Emmental, zur Kenntnis