c) Für das weitere Verfahren ist auf Folgendes hinzuweisen: Da die letzte baupolizeiliche Kontrolle vor zwei Jahren erfolgte, empfiehlt es sich, den Sachverhalt erneut zu überprüfen. In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere die Frage, ob die Mieterschaft ausschliesslich an eigenen Fahrzeugen arbeitet oder ob gegebenenfalls auch Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten an Fahrzeugen von Dritten vorgenommen werden, sei es gratis oder gegen Entgelt. Weiter interessiert, ob mit reparierten Fahrzeugen allenfalls ein gewisser Autohandel betrieben wird. Im Falle eines nachträglichen Baugesuchs ist dies unter anderem für die Frage der zu involvierenden Fachstellen relevant.