Zurzeit sind die Grundstücke der Industriezone zugeordnet, welche Gewerbe-, Industrie- und Bürobauten vorbehalten ist (vgl. Art. 31 Abs. 1 GBR18). In der hängigen Ortsplanungsrevision ist vorgesehen, das ehemalige Industrieareal der Dorfzone D2 mit ES III zuzuweisen; die öffentliche Auflage ist soweit bekannt aber noch nicht erfolgt.