b) Ein Autolift hat für sich allein keine Auswirkungen auf die bewilligte Nutzung. Die vorliegend eingebauten Autolifte werden aber in den Garagenboxen nicht gelagert, sondern für die Reparatur oder Instandstellung der Fahrzeuge gebraucht. Der Einbau der Autolifte ermöglicht eine andere Nutzung der Garagenboxen als das blosse «Lagern» bzw. Abstellen der Fahrzeuge. Unabhängig davon, ob ein Autolift besteht, stellt bereits die Nutzung der Garagenboxen als Hobbywerkstatt eine Nutzungsänderung dar, weil damit Arbeitsprozesse verbunden sind.