Die Änderung kann in einer baulichen Veränderung oder in einer Änderung der Nutzung bestehen. Für die Frage der Baubewilligungspflicht kommt es nicht nur auf den Umfang der Änderung an, sondern auch auf deren Auswirkungen, namentlich in Bezug auf die Nutzung, Erschliessung, Umwelt oder Sicherheit. Bei einer Zunahme der Immissionen oder 7/10 BVD 120/2020/83