 «Die in den Plänen P1 bis P23 bezeichneten Parkplätze sowie die Werkstatt mit den zwei Autoliften und die zwei Waschboxen (z.T. als öffentlich bezeichnet) dürfen nicht vermietet resp. fest zugewiesen werden und müssen jederzeit sämtlichen Mietern zur Verfügung stehen.  Es dürfen von den Mietern keine eigenen bewilligungspflichtigen Anlagen wie Fahrzeughebelifte, Abgasabsaugung etc. montiert werden.»