Auf Rückfrage habe das beco bestätigt, dass seine Auflagen für ein Lagerhaus für Fahrzeuge mit der dazugehörenden Infrastruktur gälten. Die erste Auflage des beco werde daher wie folgt angepasst: «Sollten zu einem späteren Zeitpunkt bewilligungspflichtige Anlagen oder Nutzungsänderungen vorgesehen sein, so ist frühzeitig ein entsprechendes Baugesuch einzureichen.» Diese Auflage wurde in Ziffer 4.1.12 erster Punkt des Entscheids erlassen. Die Baubewilligung enthält in Ziffer 4.1.3 ausserdem folgende Auflagen: