d) Im Gesamtbauentscheid vom 25. September 2017 wird in Erwägung 3.4 zur Nutzung ausgeführt, die Umschreibung «Neubau Lagerräume sowie Umnutzung Industriegebäude in Lagerhaus für Fahrzeuge» bedeute, dass mit dem Neubau der Lagerräume und der Umnutzung des Industriegebäudes ein Lagerhauskomplex für Fahrzeuge (Land-, Luft-, und Wasserfahrzeuge) entstehe (ausgenommen im Obergeschoss). In Erwägung 3.5 wird ausgeführt, das beco (heute AWI) habe im Fachbericht Sicherheit und Gesundheit festgehalten, dass die endgültige Zweckbestimmung noch nicht geklärt sei. Auf Rückfrage habe das beco bestätigt, dass seine Auflagen für ein Lagerhaus für Fahrzeuge mit der dazugehörenden Infrastruktur gälten.