Im Baubewilligungsverfahren teilte das Regierungsstatthalteramt der Projektverfasserin und der Gemeinde mit, dass für das Bauvorhaben folgende Umschreibung vorgeschlagen werde: «Neubau Lagerräume sowie Umnutzung Industriegebäude in Lagerhaus für Fahrzeuge inkl. der dazugehörenden Infrastruktur (2 Wäscheplätze und 2 Autolifte). Einrichten einer Werkstatt mit 2 Autoliften. Erstellen von 23 [später 17] Parkplätzen».13 Mit dieser Umschreibung wurde das Bauvorhaben im Februar 2017 publiziert.14 Daraus kann die Beschwerdegegnerin nichts zu ihren Gunsten ableiten.