Beschwerdegegnerin folgende Angaben zur Tätigkeit des Betriebs: «Vermietung von Autoabstellplätzen in geschlossenen und offenen Unterständen mit öffentlicher Autowaschanlage und Werkstatt mit zwei Autoliften und Absauganlage». Auf dem Formular 4.2 (Bauten nach Waldgesetz) hielt die Beschwerdegegnerin unter anderem fest: «Geplant sind unbewohnte Anund Nebenbauten. In den einstöckigen Bauten werden die einzelnen Boxen als Abstellplätze für Fahrzeuge (z.B. Camper) oder als Lagerraum vermietet. Es ziehen keine Gewerbebetriebe ein.» Auf den Projektplänen ist das Bauvorhaben beschrieben als «Neubau Lagerräume sowie Umnutzung Industriegebäude in Lagerhaus für Fahrzeuge».