c) Im Baugesuch vom 25. November 2016 umschrieb die Beschwerdegegnerin das Vorhaben auf dem Formular 1.0 als «Teilabbruch Anbau. Umbau und Sanierung bestehende Garderoberäume. Neubau von eingeschossigen An- und Nebenbauten.»11 Auf dem Formular 2.1 (Immissionsschutz) kreuzte sie die Kästchen an, dass das Vorhaben keine mit Schadstoffen / Gerüchen belastete Luft aus Gebäuden oder Anlagen emittiert, dass das Vorhaben keine Anlagen oder Prozesse umfasst, die Aussenlärm verursachen und dass keine Maschinen und / oder Anlagen betrieben werden, welche Aussenlärmimmissionen verursachen. Auf den Formularen 4.0 (Sicherheit und Gesundheit) und 4.1 (Gewässerschutz Industrie und Gewerbe) machte die