Entscheidend ist, wie das Bauvorhaben im Baugesuch umschrieben und auf den Plänen dargestellt wurde, mithin was im Bauentscheid bewilligt wurde. Die 6 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 7 Plan Grundriss Erdgeschoss / Fassaden vom 25.06.2018, von der Gemeinde bewilligt am 25. September 2018 8 Beilage 7 zur Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin vom 18. Januar 2021 9 Schreiben vom 28. Juni und 29. August 2016, Beilagen 1 und 3 zur Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin