Gemäss Muster-Mietvertrag ist das Mietobjekt eine «Werkstattbox», zur Nutzung als «Werkstatt für private Nutzung».8 Nach Feststellung der Gemeinde im März 2019 wurden in vier Garagenboxen private Autolifte eingebaut. Eine Garagenbox wurde 2019 auch ohne Autolift als Hobbywerkstatt genutzt. Der aktuelle Zustand bei den Garagenboxen ist nicht bekannt, braucht aber im vorliegenden Verfahren nicht weiter geklärt zu werden. b) Umstritten ist, ob die hobbymässige Nutzung der Garagenboxen als (Fahrzeug- )Werkstätten von der Baubewilligung gedeckt ist. Massgebend ist, welche Nutzung in den obgenannten Bauentscheiden bewilligt wurde.